Teilnahmebedingungen

Macht mit bei Hamburgs Azubi des Jahres!

  • Teilnehmen können Auszubildende, die zum Zeitpunkt der Preisverleihung am 8. November 2011 nicht älter als 25 Jahre sind und sich in einer dualen Berufsausbildung (Betrieb/Berufsschule) befinden. Zugelassen sind nur Azubis, die ihre Abschlussprüfung vor der Handels- oder der Handwerkskammer Hamburg ablegen werden. Azubis, die ein duales Studium o. ä. absolvieren, können nicht teilnehmen, um den Wettbewerb nicht zu verzerren.
  • Es ist nur eine einmalige Teilnahme möglich. Bewerber die sich bereits zuvor am Wettbewerb beteiligt haben, können nicht berücksichtigt werden.
  • Jedes Hamburger Unternehmen (gilt auch für verbundene oder Franchise-Unternehmen) darf nur einen Kandidaten ins Rennen schicken. Lediglich eine zusätzliche Bewerbung für den Sonderpreis ist möglich.
  • Außer dem Bewerbungsbogen muss das letzte Berufsschulzeugnis (alternativ: letztes Schulzeugnis, falls noch kein Berufsschulzeugnis vorhanden ist) eingereicht werden. Das Bewerber-Foto muss den Auszubildenden sowie den Ausbilder in Berufskleidung bzw. in einer Arbeitssituation zeigen. Die nach Möglichkeit handschriftlichen Texte dürfen die Zeilenvorgaben nicht überschreiten. Längere Texte oder weitere Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Kandidaten, bei denen Unterlagen fehlen, müssen wir leider vom Wettbewerb ausschließen.
  • Für den Sonderpreis können sich Unternehmen bewerben, die eine(n) Auszubildende(n) mit Migrationshintergrund beschäftigen.
  • Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen mit einer Büroklammer zusammengeheftet in einer Klarsichthülle; aufwendige Bewerbungsmappen sind nicht notwendig. Die Bewerbungen werden – aus Kostengründen – nur auf ausdrücklichen Wunsch zurückgesendet.
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